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AUSLÄNDERRECHT

Im Bereich des Ausländerrechts helfe ich meinen Mandanten insbesondere bei folgenden Themen:

- Erteilung und Verlängerung

   des Aufenthaltstitels
- Einbürgerung  

- Niederlassungserlaubnis
- Rechte der Flüchtlinge

Das Ausländerrecht in Deutschland regelt die Einreise, den Aufenthalt und die Ausreise von Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Es unterscheidet zwischen EU-Bürgern und Nicht-EU-Bürgern und legt verschiedene Anforderungen an die Erteilung von Aufenthalts- und Arbeitserlaubnissen fest. EU-Bürger haben in der Regel ein uneingeschränktes Arbeits- und Aufenthaltsrecht in Deutschland, während Nicht-EU-Bürger bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen, um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Es gibt auch bestimmte Regelungen für Asylbewerber und Flüchtlinge.

Das Ausländerrecht umfasst verschiedene Aspekte, die die Rechtsstellung von Personen betreffen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Dazu gehören insbesondere:

  • die Einreise und Ausreise von Ausländern nach Deutschland

  • die Erteilung von Aufenthalts- und Arbeitserlaubnissen

  • die Regelungen für Asylbewerber und Flüchtlinge

  • die Regelungen für EU-Bürger und Nicht-EU-Bürger

  • die Regelungen für die Ausweisung und Abschiebung von Ausländern

  • die Regelungen für die Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen

  • die Regelungen für die Einbürgerung in Deutschland

Es ist zu beachten, dass diese Liste nicht abschließend und das Ausländerrecht in Deutschland komplex ist und sich ständig verändern kann. Es ist zu empfehlen, sich an einen Fachanwalt oder eine Beratungsstelle zu wenden, wenn man Fragen zu diesem Thema hat.

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